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OVG Rheinland-Pfalz, 29.09.2009 - 1 C 10970/08.OVG |
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OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29. September 2009 - 1 C 10970/08.OVG (https://dejure.org/2009,9582)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattungsfähigkeit der einem Rechtsanwalt durch das Fotokopieren eines Bebauungsplanes entstandenen Kosten
- Judicialis
VwGO § ... 151; ; VwGO § 162; ; VwGO § 162 Abs. 1; ; VwGO § 162 Abs. 2 Satz 1; ; VwGO § 163 Abs. 2; ; VwGO § 165; ; RVG § 2; ; RVG § 2 Abs. 3; ; BRAGO § 27; ; ZPO § 91; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; BGB § 670; ; BGB § 675; ; RVG-VV Nr. 7000
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erstattungsfähigkeit der einem Rechtsanwalt durch das Fotokopieren eines Bebauungsplanes entstandenen Kosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 06.05.2009 - 1 C 10970/08
- OVG Rheinland-Pfalz, 29.09.2009 - 1 C 10970/08.OVG
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2010, 336
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2006 - 7 E 1339/05
Anrechnung der Geschäftsgebühr eines Widerspruchsverfahrens auf die …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.09.2009 - 1 C 10970/08
Dabei ist jedoch die Eigenverantwortlichkeit des Prozessbevollmächtigten für die Prozessführung zu berücksichtigen; eine kleinliche Handhabung bei der erforderlichen Glaubhaftmachung der Entstehung der Kosten und ihre Notwendigkeit ist im Hinblick auf die Entwicklung des gegenwärtigen Rechtsverkehrs zu vermeiden (OVG NRW, Beschluss vom 18.10.2006, 7 E 1339/05, juris).
- VG Halle, 13.02.2020 - 2 E 19/20 Dabei ist die Eigenverantwortlichkeit des Prozessbevollmächtigten für die Prozessführung zu berücksichtigen und eine kleinliche Handhabe bei der erforderlichen Glaubhaftmachung der Entstehung der Kosten und ihrer Notwendigkeit im Hinblick auf die Entwicklung des gegenwärtigen Rechtsverkehrs zu vermeiden (OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 29.09.2009, Az. 1 C 10970/08; OVG NRW, Beschluss vom 18. Oktober 2006- 7 E 1339/05 -, juris).
- VG Bayreuth, 26.05.2015 - B 4 M 15.292
Erstattungsfähigkeit von Kopierauslagen eines Rechtsanwalts
Ob dies der Fall ist, bestimmt sich nicht nach der subjektiven Auffassung des Rechtsanwalts, sondern nach der allgemeinen Verkehrsanschauung im Prozessrechtsverkehr, wobei jedoch die Eigenverantwortlichkeit des Prozessbevollmächtigten für die Prozessführung zu berücksichtigen und eine kleinliche Handhabung bei der erforderlichen Glaubhaftmachung der Entstehung der Kosten und ihrer Notwendigkeit im Hinblick auf die Entwicklung des gegenwärtigen Rechtsverkehrs zu vermeiden ist (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29.09.2009 - 1 C 10970/08 - juris Rn. 3).